Gegen die deutsche Misere - Warum wir das Zuwanderungsgesetz jetzt brauchen

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January 02, 2003, Die Zeit

(Gastbeitrag Klaus F. Zimmermann)
 

Ein bekanntes Symptom der Politikunfähigkeit und der Reformunwilligkeit im Lande ist seit Jahren der Versuch, zentrale Zukunftsfragen von Wirtschaft und Gesellschaft vom Bundesverfassungsgericht beantworten zu lassen. Eine Neuauflage dieses Spieles wird derzeit um die Zuwanderungspolitik gegeben.

Das höchste deutsche Gericht hat am 18. Dezember das verabschiedete Zuwanderungsgesetz aus formalen Gründen außer Kraft gesetzt. Nachdem die Regierung beabsichtigt, den Entwurf unverändert in den parlamentarischen Prozess einzubringen, steht eine Neuauflage des Kräftemessens im Bundesrat bevor. Die Forderungen der Opposition haben das Ziel, die ökonomisch motivierte Zuwanderung an den gesamtwirtschaftlichen (und nicht an regionalen) Bedingungen auszurichten, die humanitäre Zuwanderung nicht auszuweiten und die Integration der hier lebenden Ausländer zu verbessern.

Der durch Schröders Green-Card-Initiative ausgelöste Paradigmenwechsel in der Zuwanderungspolitik - zu einer Akzeptanz der Steuerung - war bemerkenswert und wurde von der Union zunächst mit vollzogen. Leider fiel die gemeinsame Linie dem Wahlkampf zum Opfer. Da jedoch eine Einigung bereits zum Greifen nahe war, könnte es 2003 gelingen, den Reformstau in der Zuwanderungsfrage aufzulösen.

Ausgangspunkt des Gesetzes ist die Erkenntnis, dass die Politik der ungesteuerten Zuwanderung der letzten Jahrzehnte einen massiven Zustrom brachte, der zunehmend mit Risiken für Arbeitsmarkt und Integration verbunden ist. Gleichzeitig wird klar, dass Deutschland den Weg für die Einreise von Leistungsträgern konsequent versperrt hat und somit kaum im internationalen Wettbewerb um Talente bestehen kann. Das Problem der Schrumpfung und Alterung der deutschen Bevölkerung kann zwar durch Zuwanderung nicht gelöst, aber doch gemildert werden. Zudem ist mit dem Rückgang der humanitären Immigration ein immer größerer Anteil der regelmäßig nach Deutschland Zuwandernden für wirtschaftliche Regelungen zugänglich geworden. Wer sich der vielfach geforderten Flexibilisierung von Arbeitsmarkt, Wirtschaft und Gesellschaft wirklich stellen will, der kann einer gesteuerten Zuwanderung kaum die Unterstützung versagen. Ein Gesetz mit neuen Instrumenten ist somit ein wesentlicher Schritt zur Aufhebung der deutschen Reformstarre.

Wie die Zuwanderung aus humanitären Gründen geregelt werden soll, ist umstritten. Nach dem Gesetzentwurf soll sie künftig auch für Menschen gelten, die wegen ihres Geschlechts oder von nichtstaatlichen Organisationen verfolgt werden. Aus ökonomischer Sicht ist das unerheblich. Dieser Streit hat vor allem politisch-symbolischen Charakter, da es um relativ wenige Fälle geht. Das Gesetz an diesem Punkt scheitern zu lassen, wäre verantwortungslos.

Dass die Anstrengungen zur Integration mithilfe von Sprach- und Integrationskursen bisher vernachlässigt wurden, ist ein Versäumnis der deutschen Politik. Eine wichtige Aufgabe des neuen Gesetzes ist es deshalb, diesen Fehler nicht fortzuschreiben. Dabei können neue Zuwanderer an den Integrationskosten beteiligt werden. Insbesondere Sprachtests müssen eine wichtige Rolle bei der Gewährung von langfristigen Aufenthaltsrechten übernehmen. Integrationsanstrengungen für bereits seit langem in Deutschland lebende Mitbürger sind sicherlich wünschenswert, insbesondere bei der benachteiligten zweiten Generation der Zuwanderer. Teilnahmeverpflichtungen, wie sie aus der Opposition gefordert werden, sind hier aber kontraproduktiv. Für die Zustimmung der Bundesländer könnte entscheidend sein, wie die finanziellen Lasten der Integration zwischen Bund, Ländern, den Zuwanderern und den Arbeitskräfte suchenden Unternehmen aufgeteilt werden.

Die Opposition hat Recht, wenn sie bemängelt, dass das Gesetz einen arbeitsmarktbezogenen Zuzug von Arbeitskräften vom regionalen Bedarf abhängig machen will. Es ist richtig, den bundesweiten Bezug im Auge zu behalten. Eine regionale Ausrichtung des Gesetzes würde ohnehin dessen Absicht widersprechen, vor allem den langfristigen Zuzug mit einem Punktesystem zu regeln und für die Umsetzung eine bundesweite Kommission einzusetzen. Mit Punkten sollen Eigenschaften wie Sprachkenntnisse, Alter oder schulische Qualifikationen der Einwanderer bewertet und dann soll anhand von festgelegten Kontingenten über den Zuzug entschieden werden. Andererseits wird auch eine bundesweite Betrachtung angesichts der verbreiteten Immobilität deutscher Arbeitskräfte die regionalen Bedarfe nicht einfach ignorieren können. Hier kann das Gesetz ohne Schaden rasch nachgebessert werden, notfalls im Vermittlungsausschuss.

Wichtig ist es ferner, die klare Öffnung Deutschlands für Hochqualifizierte, Wissenschaftler und Unternehmer durch verlässliche, langfristige Angebote an Integration einschließlich der deutschen Staatsbürgerschaft festzuschreiben. Und um der deutschen Wirtschaft weitere Flexibilisierungspotenziale zu öffnen, sollten auch die Möglichkeiten für temporäre Zuwanderung verbessert werden. So kann es gelingen, Deutschland als eine offene Gesellschaft zu etablieren, die zugleich ihre Interessen wahrt.


Reprinted with permission.

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