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"Noch ist die Vorstellung weit verbreitet,
dass ein Mensch nur arbeiten kann, wenn er
Vollzeit an einem Büroplatz quasi angebunden
ist", sagt Alexander Spermann, Direktor
für den Bereich Arbeitsmarktpolitik
Deutschland beim Institut zur Zukunft
der Arbeit. Die Aufteilung muss zeitlich
und inhaltlich genau geregelt sein. Sowohl
bei Kollegen als auch bei Kunden und Geschäftspartnern
muss um Verständnis geworben
werden, das kostet Zeit und Geld.
Dass dem ein großer Nutzen gegenübersteht,
glauben nicht viele Arbeitgeber. "Unternehmen
müssen bereit sein, diesen Überraschungseffekt
auch zuzulassen", sagt
Spermann. Auch doppelte Sozialleistungen,
Weiterbildungskosten und Prämien schrecken
manchen Arbeitgeber ab. Schwerwiegender
ist Paragraf 13, der im Teilzeit- und Befristungsgesetz
vorsieht, dass sich Arbeitsteiler
gegenseitig vertreten müssen. Das
sorgt im Alltag oft für Ärger, vor allem
dann, wenn einer der beiden für längere
Zeit ausfällt.
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