[zur Online-Version vom 9. April 2014]
Auszüge aus der Printfassung:
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Es sind vor allem fünf Fehler, die dafür sorgen
könnten, dass in den kommenden Jahren die Arbeitslosigkeit
wieder deutlich steigt:
1. Das Alter: Für Jugendliche gilt der Mindestlohn
erst ab 18 Jahren, wenn sie keinen Beruf erlernt
haben. Begründung laut Gesetzentwurf: Damit
werde "sichergestellt, dass der Mindestlohn
keinen Anreiz setzt, zugunsten einer mit dem
Mindestlohn vergüteten Beschäftigung auf eine
Berufsausbildung zu verzichten". Doch um dies
zu verhindern, so fürchten viele Experten, ist die
Altersgrenze zu niedrig angesetzt.
"Ausländische Erfahrungen legen eine Altersgrenze
von 21 Jahren nahe", sagt Alexander
Spermann vom Institut zur Zukunft der Arbeit
(IZA) in Bonn. Nun müsse im parlamentarischen
Verfahren "nachjustiert" werden, fordert
er. Außerdem, sagt Holger Bonin vom Zentrum
für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in
Mannheim, wäre es besser gewesen, bei jungen
Erwerbstätigen den Anspruch stufenweise zu erhöhen:
"Den Anspruch auf den vollen Mindestlohn
mit dem 18. Geburtstag in einem Schritt
einzuführen, ist riskant. Es schafft zumindest Anreize,
dass Beschäftigte entlassen werden, sobald
sie volljährig sind, weil 18-Jährige dann
deutlich teurer sind für Arbeitgeber als 17-Jährige."
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5. Evaluation: Der ursprüngliche Referentenentwurf
sah überhaupt keine wissenschaftliche
Überprüfung der Auswirkungen des Mindestlohns
vor, getreu dem Motto: Die Politik kann
gar nicht irren. Dabei sind regelmäßige Kontrollen
bei Gesetzen kein Novum. Die bestehenden
Branchen-Mindestlöhne wie auch die Hartz-Reformen
sind von verschiedenen Instituten umfassend
evaluiert worden. Auch die familienpolitischen
Leistungen werden wissenschaftlich überprüft.
Und da soll der Mindestlohn für 3,7 Millionen
Beschäftigte, ein "arbeitsmarktpolitisches Großexperiment"
(IZA-Direktor Spermann), nicht auf
seine Auswirkungen auf Wirtschaft und Beschäftigung
untersucht werden? In der Wissenschaft
gab es einen Aufschrei, und tatsächlich wurde
der Referentenentwurf nachgebessert. Aber nur
ein bisschen. Eine Evaluation ist zwar nun zwingend
vorgesehen - aber erst für das Jahr 2020, also
sehr spät. Denn dann ist der Mindestlohn
schon fünf Jahre in Kraft. Bis dahin können
schon Hunderttausende Arbeitsplätze ein für alle
Mal vernichtet worden sein.
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