2,5 Millionen Deutsche haben nebenher einen Minijob

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06. Oktober 2012, Frankfurter Allgemeine Zeitung

(Mit Stellungnahme von Hilmar Schneider)
 

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Minijobs sind sogenannte geringfügige Beschäftigungsverhältnisse mit einer bevorzugten steuerlichen Behandlung. Bis zu einer Verdienstgrenze von 400 Euro im Monat zahlt der Arbeitgeber eine Pauschalabgabe von 30 Prozent, der Arbeitnehmer leistet gar keine Steuern oder Sozialabgaben - erwirbt aber auch keine Ansprüche. Die Bundesregierung will diese Grenze zum 1. Januar 2013 auf 450 Euro anheben. Zusätzlich ist angedacht, die Minijobber durch eine grundsätzliche Rentenversicherungspflicht besser abzusichern. Das Steuerprivileg gilt auch für Berufstätige, die den Minijob als Nebentätigkeit betreiben. Diese Ungleichbehandlung von Erwerbseinkommen kritisieren Wissenschaftler seit langem. "Es gibt keine sachliche Begründung für diese Privilegierung", sagt Hilmar Schneider, Direktor des Instituts zur Zukunft der Arbeit dieser Zeitung. Es setze Anreize für Berufstätige, mögliche Mehrarbeit nicht im Hauptberuf zu leisten, weil sie für dasselbe Arbeitsvolumen im Rahmen eines Minijobs - ohne Steuern und Abgaben - deutlich mehr herausbekämen. Außerdem böten sich Anreize für Arbeitgeber, Überstunden im Rahmen eines Minijobs zu vergüten. Zwar ist es verboten, Haupt- und Minijob beim selben Arbeitgeber zu haben. Diese Regelung kann jedoch durch die Auslagerung in eine Tochtergesellschaft umgangen werden. Schneider fordert deshalb die Abschaffung der Sonderbehandlung von Nebentätigkeiten.

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Nachdruck mit freundlicher Genehmigung.

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