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Minijobs sind sogenannte geringfügige Beschäftigungsverhältnisse
mit einer bevorzugten
steuerlichen Behandlung. Bis zu einer Verdienstgrenze
von 400 Euro im Monat zahlt der Arbeitgeber
eine Pauschalabgabe von 30 Prozent, der
Arbeitnehmer leistet gar keine Steuern oder Sozialabgaben
- erwirbt aber auch keine Ansprüche.
Die Bundesregierung will diese Grenze zum 1.
Januar 2013 auf 450 Euro anheben. Zusätzlich
ist angedacht, die Minijobber durch eine grundsätzliche
Rentenversicherungspflicht besser abzusichern.
Das Steuerprivileg gilt auch für Berufstätige,
die den Minijob als Nebentätigkeit betreiben.
Diese Ungleichbehandlung von Erwerbseinkommen
kritisieren Wissenschaftler seit langem.
"Es gibt keine sachliche Begründung für
diese Privilegierung", sagt Hilmar Schneider,
Direktor des Instituts zur Zukunft der Arbeit
dieser Zeitung. Es setze Anreize für Berufstätige,
mögliche Mehrarbeit nicht im Hauptberuf zu
leisten, weil sie für dasselbe Arbeitsvolumen im
Rahmen eines Minijobs - ohne Steuern und Abgaben
- deutlich mehr herausbekämen. Außerdem
böten sich Anreize für Arbeitgeber, Überstunden
im Rahmen eines Minijobs zu vergüten.
Zwar ist es verboten, Haupt- und Minijob beim
selben Arbeitgeber zu haben. Diese Regelung
kann jedoch durch die Auslagerung in eine Tochtergesellschaft
umgangen werden. Schneider fordert
deshalb die Abschaffung der Sonderbehandlung
von Nebentätigkeiten.
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