Kapital für die falsche Bank

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June 16, 2009, Handelsblatt

(Gastbeitrag von Dorothea Schäfer und Klaus F. Zimmermann)

Es ist fraglich, ob der Bad-Bank-Plan der Bundesregierung tatsächlich frischen Wind in das Kreditgeschäft bringt
 

Das komplexe Bad Bank Modell der Bundesregierung war gestern Gegenstand eine Anhörung im Deutschen Bundestag. Es sieht vor, den Banken sichere Staatsanleihen im Austausch gegen die toxischen Papiere anzubieten. Die Überzahlung der toxischen Papiere durch den Staat soll dann in Jahresraten von den Banken abgestottert werden. Anstatt in die Good Bank steckt der Bund die Gelder der Steuerzahler in den Aufkauf von Schrottpapieren und damit ausschließlich in die Bad Bank.

Frei nach dem früheren amerikanischen Wahlkampfslogan „It’s the economy, stupid“ möchte man den Abgeordneten gerne zurufen „It’s the good bank, stupid.“ Doch es scheint, als wollten sich die Politiker um jeden Preis um dem notwendigen klaren Schnitt und eine transparente Bereinigung der Bankbilanzen herumdrücken. Ähnlich ging man dereinst auch in Japan vor. Die mehr als ein Jahrzehnt andauernde Agonie der japanischen Banken und mit ihr der japanischen Wirtschaft sollte uns eigentlich Warnung genug sein.

Anstatt auf Zuführung frischen Kapitals setzt der Bad-Bank-Plan der Bundesregierung lediglich auf Freisetzung des vorhandenen, aber bislang in den toxischen Papieren gebundenen Eigenkapitals. Damit ist die Hoffnung verbunden, die Kreditvergabe würde so wieder stärker in Schwung kommen. Doch wie weit trägt diese Hoffnung?

Ein Kredit muss nicht nur abgesichert, also mit Eigenkapital unterlegt, sondern auch finanziert werden. Die Bank müsste selbst erst einen Kredit aufnehmen, z.B. indem sie die gerade erhaltenen Staatsanleihen bei der Zentralbank verpfändet. Heraus käme eine Verlängerung der Bilanz und damit bei konstantem Eigenkapital eine Erhöhung des Verschuldungsgrades. Investoren und Sparer erwarten von Banken wohl eher das Gegenteil: kürzere Bilanzen und geringere Verschuldungsgrade.

Es bleibt also fraglich, ob der Bad Bank Plan der Bundesregierung tatsächlich den gewünschten frischen Wind in das Kreditgeschäft bringt. Das gilt umso mehr, als die Eigenkapitalbasis der Banken durch das vorgesehene Abstottern der Überzahlung toxischer Papiere geschwächt wird. Und selbst hinter die propagierte Freisetzung von Eigenkapital muss ein Fragezeichen gesetzt werden. Sie würde zumindest teilweise zunichte gemacht, wenn nach der Reform von Basel II steigende Verschuldung mehr Eigenkapital erfordert.

Ebenso wenig verständlich wie die Entscheidung für die überwiegende Verwendung von Steuergeldern in der Bad Bank anstatt in der Good Bank ist das Prinzip freiwilliger Teilnahme der Banken. Der Bad-Bank-Plan könnte kaum zaghafter sein, was die schnelle Verarbeitung der Verluste angeht. Dennoch haben bereits einige Banken verkündet, dass ihnen der Plan der Regierung mit seiner Sofortabschreibung von zehn Prozent auf den Buchwert der toxischen Papiere „zu teuer“ sei. Den Kopf in den Sand stecken und Weiterwurschteln wie bisher wird aber keine Transparenz und kein neues Vertrauen in den Bankensektor bringen.

Rätselhaft bleibt schließlich, wie der Bund die Konsolidierung der Landesbanken vorantreiben will. In den bekanntgewordenen Plänen der Bundesregierung ist dafür kein Hebel erkennbar. Bei einer Umsetzung des Bad-Bank-Vorschlags des DIW Berlin (Wochenbericht Nr. 13/2009 des DIW Berlin) würde der Bund hingegen zum einflussreichen Anteilseigner werden. Nachdem er die toxischen Papiere zum Marktwert von null in die eingerichtete (Landes-)Bad Bank übernommen hat und die Altaktionäre Länder und Sparkassen mit den Verlusten aus den Fehlinvestitionen belastet worden sind, würden die Good (Landes-)Banks vom Bund, möglicherweise im Verbund mit den Sparkassen, rekapitalisiert. Die Restinstitute könnten dem Druck der neuen Eigentümer Bund und Sparkassen sich zu einer einzigen Good (Landes-)Banks zusammenzuschließen.

Die Sparkassen erhielten ein Vorkaufsrecht für die Anteile des Bundes an der fusionierten Good Bank, wenn sie sich am Einschuss von frischem Kapital beteiligt hätten. Würde dieses Vorkaufsrecht ausgeübt, ginge die fusionierte Good Bank an die Sparkassen und könnte mit der bereits im Sparkasseneigentum befindlichen Landesbank Berlin zu einem Sparkassenzentralinstitut verschmolzen werden. Verfiele das Vorkaufsrecht, so würde der Bund seine Anteile ohne Beschränkungen privatisieren können. Die radikale Verkleinerung der Anzahl der Landesbanken wäre erreicht. Eine Fusionsperspektive, die auf Anteilseigentum der konsolidierungswilligen Parteien beruht, ist jedenfalls glaubwürdiger als eine Absichtserklärung.


Reprinted with permission.

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