Lizenzen für die Zuwanderung

Logo
June 05, 2001, Berliner Zeitung

(Gastbeitrag Klaus F. Zimmermann)
 

Die gegenwärtige Diskussion über Zuwanderung, konzentriert sich einseitig auf die Frage, welche Kontingente an Fachkräften dauerhaft oder befristet ins Land kommen sollen. Dabei wird geflissentlich übersehen, dass die Arbeitsmigranten nicht zwangsläufig zusätzlich ins Land geholt werden müssen. Vielmehr ist schon heute die jährliche Zuwanderung so groß, dass es leicht möglich wäre, bereits in diesem Rahmen ökonomisch motivierte Akzente zu setzen.

Viel wichtiger ist deshalb die Diskussion über geeignete Auswahlmechanismen. Während sich bei der dauerhaften Zuwanderung das kanadische Punktesystem als gutes Vorbild erweisen wird, erscheint das Konzept für die temporäre Migration noch unklar. So will die Zuwanderungskommission der Bundesregierung bei nachweisbarem Mangel am Arbeitsmarkt pro Jahr bis zu 20 000 so genannte Engpassarbeitskräfte mit hoher Qualifikation einwandern lassen. Dabei soll der "nachweisbare Mangel" anscheinend zur Hälfte "statistisch" ermittelt, zur anderen Hälfte nach Zahlung einer Gebühr von 15 Prozent des durchschnittlichen jährlichen Branchengehaltes passgenau von den Firmen gesucht werden können. Das ist problematisch, denn statistische Indikatorsysteme liefern nur sehr ungenaue Informationen über den wahren Bedarf der Volkswirtschaft. Und auch die Gebührenregelung führt nicht zu überzeugenden Ergebnissen - sie würde alle Unternehmen gleichmäßig, also unabhängig von der Dringlichkeit ihres Fachkräftebedarfs, belasten.

Diese Mängel würde ein Auktionsverfahren vermeiden: Hierbei werden unter den interessierten Unternehmen befristete Zuwanderungszertifikate versteigert, die ihnen für einige Jahre das Recht einräumen, entsprechend ihrem Bedarf am Weltmarkt eine ausländische Arbeitskraft zu rekrutieren.

Der Vorteil daran ist: Durch ihre Gebote müssen die Firmen offenbaren, wie viel ihnen die Fachkräfte aus dem Ausland wert sind: Je mehr ein Unternehmen für ein Zertifikat zu zahlen bereit ist, desto dringender ist offenbar seine Knappheit an Fachkräften.

Die Behörden müssten die Offerten nur noch nach der Höhe der Gebote sortieren. Der höchste Bieter bekäme das erste Zuwanderungszertifikat, der zweithöchste das zweite, und so weiter und so fort - bis die staatlich vorgegebene jährliche Zuwanderungsquote ausgeschöpft ist. Was derjenige zu zahlen bereit ist, der mit seinem Gebot gerade noch als letzter zum Zuge kommt, ist der für alle verbindliche Zertifikatspreis. Nach genau diesem Prinzip funktionieren auch Börsen.

Das Auktionsverfahren hat einen bemerkenswerten Nebeneffekt: Die Zuwanderung bringt dem Staat erkleckliche Einnahmen, die beispielsweise dafür verwendet werden können, Qualifizierungsprogramme für ältere Arbeitslose zu finanzieren. Dass die Wirtschaft für ein solches Anwerberecht bezahlen muss, ist legitim: Schließlich helfen die Fachkräfte aus dem Ausland den Firmen, Gewinne zu erwirtschaften, die ihnen ohne Zuwanderung versagt geblieben wären. Hinzu kommt: Beim Auktionssystem bleibt die Bürokratie schlank. Der Gesetzgeber sollte sich für dieses System entscheiden.


Reprinted with permission.

Back