Die neue Subventionsdebatte führt in die Irre

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07. Oktober 2003, Handelsblatt

(Gastbeitrag von Klaus F. Zimmermann)

In der Diskussion über die "Rasenmäher"-Methode zum Abbau von Beihilfen dominiert die politische Taktik weiter die ökonomische Vernunft
 

Es ist schon erstaunlich: Unisono erschallt der Ruf nach einem forcierten Subventionsabbau, und zwar nicht erst seit heute. Doch niemand scheint in der Lage, die Rückführung der Subventionen entschlossen und konsequent anzugehen. Bei der Vielzahl von Einzelsubventionen stehen zu viele Interessen und Besitzstände auf dem Spiel. Bisher hat die Politik zumeist kapituliert, da der politische Wille allzu rasch im Interessengeflecht der Akteure aufgerieben wurde. Selektives Vorgehen erfordert Gestaltungswille, den die Politik in dieser Frage bisher niemals gezeigt hat.

Die „neue“ Subventionsdebatte entstand angesichts einer ausufernden Krise der Staatsfinanzen. Der Finanzminister instrumentiert sie, um seine strukturellen Haushaltslöcher in den Griff zu bekommen. Die Forderung nach einem Subventionsabbau ist aber weit mehr als ein Finanzierungsproblem. Subventionen sind schwer wiegende Eingriffe in die Marktfunktionen, und sie zerstören die optimalen Entscheidungen von Haushalten und Unternehmen. Ihre volkswirtschaftlichen Kosten sind somit weit größer als allgemein vermutet. Denn ein anderer allokativer Einsatz der Ressourcen würde vermehrte volkswirtschaftliche Leistungen und eine größere Wohlfahrt erbringen und mehr Bedürfnisse der Wirtschaftssubjekte befriedigen. Nur bei Marktversagen oder auf sehr begrenzte Zeit sind Subventionen überhaupt vertretbar. Sie sollten auch nur über Transfers und nicht über Preisnachlässe oder Steuervorteile gewährt werden.

Die Subventionspraxis vermengt immer auch Fragen der Allokation mit der Umverteilungs-thematik. Deshalb wird jede Abschaffungsdebatte sofort zu einer Krise des Wohlfahrtsstaates hochstilisiert. Dabei kommt Politik und Lobbyverbänden zunutze, dass die mangelnde Transparenz des Subventionsdschungels und seiner Kosten die Empörung in Grenzen hält. Subventionen sind per Konzeption ungerecht. Auch gegen vermeintliche Ungerechtigkeiten eingesetzt, haben sie den Wirtschaftsprozess nicht gerechter gemacht. Also kann ihre Abschaffung auch kein Gerechtigkeitsdefizit auslösen.

Aus politischem Blickwinkel hat die nun ins Spiel gebrachte Rasenmähermethode zweifellos den Vorteil, dass Lobbyarbeit nun, da alle Interessen „gleich“ behandelt werden, schwieriger wird, denn der einzelne Interessenvertreter kann letztlich in einer Situation, in der alle Empfänger staatlicher Hilfen etwas hergeben müssen, weniger bewirken. Aber auch die Politik kann sich aus einer unangenehmen Situation manövrieren. So sind z. B. die Länder von einem Subventionsabbau unterschiedlich betroffen: Werden einseitig die Hilfen für die Landwirtschaft gekürzt, so sind ländlich geprägte Regionen betroffen, während bei der Streichung von Steinkohlehilfen besonders Nordrhein-Westfalen die Anpassungslasten tragen muss; bei der Eigenheimzulage sind es die flächenintensiven und reicheren Länder, bei der Pendlerpauschale sind es vor allem die Länder mit wirtschaftsstarken Ballungszentren, umgeben von eher ländlich geprägten Regionen, die potentielle Widersacher sind.

Aber bringt die Rasenmähermethode auch ökonomisch Vorteile? Zunächst einmal sind die jetzt vorgeschlagenen globalen Kürzungen zu bescheiden, um die Einnahmenprobleme von Bund und Ländern zu lösen. Die Anwendung der Methode ist ferner brandgefährlich: Ein punktuelles Abschmelzen der Subventionen schreibt nämlich die weitere Subventionierung auf unbestimmte Zeit fort. Allenfalls ein stufenweiser völliger Abbau bestimmter Subventionen, etwa 20% über fünf Jahre, käme in Frage.

Gegen die Rasenmähermethode spricht auch, dass manche Subventionen durchaus - insbesondere, wenn sie befristet sind – sinnvoll sein können. Dies wird immer dann der Fall sein, wenn durch die Gewährung von Subventionen Marktversagen korrigiert werden kann. So hatte die Förderung des Wohnungsbaus früher insgesamt nicht unerheblich zur Beseitigung eines Wohnungsmangels beigetragen. Auf Grund des aktuellen Überangebots am Wohnungsmarkt erscheint eine weitere Förderung ökonomisch aber kaum noch sinnvoll zu sein und sollte schnell eingestellt werden. Die Frage ist eher, ob die gezielte Förderung von Familien mit Kindern ausreichend ist. Dann sollte aber das Kindergeld erhöht werden.

Auch bei der Entfernungspauschale werden die ökonomischen Entscheidungsgrundlagen verzerrt. Durch die Wohnsitzverlagerung in ballungsferne Räume erzielt der Erwerbstätige erhebliche Vorteile in Form von niedrigeren Grundstückspreisen und Mieten, denen Nachteile in Form höherer Pendlerkosten und einer möglichen Einschränkung der Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz gegenüberstehen. Die Entfernungspauschale verzerrt die Wohnsitzentscheidung, indem lange Fahrwege begünstigt werden, während höhere Wohnkosten in den Ballungsräumen steuerlich nicht geltend gemacht werden können. Es stellt sich die Frage, ob eine Erhöhung der Mobilität tatsächlich gesamtwirtschaftlich von Nutzen ist - die ökologischen Kosten sind erheblich. Daneben überwiegen bei der Entfernungspauschale die Mitnahmeeffekte: Berufsfahrten werden auch für private Zwecke genutzt, und die Wohnortwahl wird kaum vom Arbeitsplatz bestimmt. Wichtiger sind andere Standortfaktoren wie die Ausbildungseinrichtungen für Kinder oder die Wohnungsmarktsituation. Auf die Entfernungspauschale kann deshalb verzichtet werden.

Fragwürdig und teuer ist ferner die steuerliche Begünstigung der Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit. Die Honorierung dieser Aktivitäten sollte allein Gegenstand des Lohnfindungsprozesses sein, nicht aber von der Allgemeinheit getragen werden. So wird mehr von dieser Arbeit geleistet, als volkswirtschaftlich optimal ist.

Die Rasenmäherdebatte der Ministerpräsidenten hat den Subventionsabbau wieder schwieriger gemacht. Politische Taktik dominiert weiter ökonomische Vernunft. Noch ist kein Licht am Ende des Tunnels.


Nachdruck mit freundlicher Genehmigung.

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