Hat der Staat bei Schlecker versagt?

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04. April 2012, Die ZEIT

(Gastbeitrag von Klaus F. Zimmermann)
 

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Es hätte eine Transfergesellschaft für entlassene Mitarbeiterinnen geben müssen, sagt der Gewerkschaftschef. Hätte nichts gebracht, widerspricht der Arbeitsforscher

CONTRA: KLAUS F. ZIMMERMANN
Der Chef des Instituts zur Zukunft der Arbeit setzt auf die Jobcenter

Das Schicksal der »Schlecker-Frauen« berührt viele, denn sie sind gleich doppelt gestraft: Erst muss ihr Unternehmen Konkurs anmelden, dessen Geschäftspolitik schon seit Langem in der Kritik steht. Dann werden bei ihnen mit dem Zauberwort »Transfergesellschaft« falsche Hoffnungen geweckt.
Die Befürworter von Transfergesellschaften wollen den Betroffenen helfen. Doch ist es kein Ausdruck »sozialer Kälte«, zu fragen: Hilft dies wirklich, sie zurück in Arbeit zu bringen, und zu welchen Kosten? Und warum misstraut man dem Arbeitsmarkt und der gestärkten Bundesagentur für Arbeit?
Transfergesellschaften haben die in sie gesetzten Erwartungen nicht erfüllt, wie die einzige vorliegende Studie des Instituts zur Zukunft der Arbeit (IZA) schon vor einigen Jahren zeigte. Sie helfen den Betroffenen im Durchschnitt nicht schneller aus der Arbeitslosigkeit, als dies bei der Betreuung durch die Arbeitsagenturen der Fall ist. Transfergesellschaften sind ihrerseits bisher einen fundierten Qualitätsbeweis ebenfalls schuldig geblieben. Der Schlecker-Fall ist zudem um vieles komplizierter als andere Fälle, da es hier um weit verstreute Unternehmensteile geht, für die elf Transfergesellschaften geplant waren.
Jedenfalls sind Transfergesellschaften ein ziemlich teures Instrument. Für in Schieflage geratene Unternehmen mögen sie praktisch sein. Die ersparen sich Abfindungszahlungen, Kündigungsprozesse und vermitteln zudem das schöne Gefühl, etwas Gutes für die von Entlassung bedrohten Mitarbeiter zu tun. Die Arbeitsämter finanzieren durch das Transferkurzarbeitergeld diese scheinbaren Lösungen mit, die am Ende nach einem Jahr leider doch zu oft in der Sackgasse der (dann Dauer-)Arbeitslosigkeit enden. Obendrein wird oftmals der finanzielle Beitrag des gescheiterten Arbeitgebers – wie es im Falle Schlecker geplant war – auch noch durch einen vom Steuerzahler verfügten Kredit der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau ersetzt.
So wird der Staat vollends zur Reparaturkolonne unternehmerischen Versagens. Das Risiko bleibt bei den betroffenen Mitarbeiterinnen: Sie verzichten vorab auf eine mögliche Abfindung, erhalten aber keine erkennbar bessere Beschäftigungsperspektive. Das ganze Konstrukt hat also bestenfalls einen Placeboeffekt.
Entstanden sind die Transfergesellschaften vor etwa 15 Jahren in Zeiten wachsender Massenarbeitslosigkeit, als die Arbeitsagenturen mit der Vermittlungsaufgabe völlig überfordert waren. Doch nach den erfolgreichen Arbeitsmarktreformen sind die neuen Jobcenter heute erheblich besser. Genauso wie die Lage auf dem deutschen Arbeitsmarkt: So gibt es derzeit bundesweit 25000 offene Stellen für Verkäuferinnen.
Statt teure, ineffektive Parallelstrukturen zu errichten, sollten alle Anstrengungen darauf konzentriert werden, die Arbeitsagenturen durch die Schlecker-Herausforderung noch effizienter zu machen.
Zu Recht werden alle Instrumente der Arbeitsmarktpolitik regelmäßig geprüft und bei Ineffizienz abgeschafft. Wer das jetzt wieder tut, wird sehen: Transfergesellschaften sollten zurück in die Mottenkiste der Geschichte.


Nachdruck mit freundlicher Genehmigung.

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