Wir brauchen eine konsequente Bad Bank

Logo
21. April 2009, Handelsblatt

(Gastbeitrag von Klaus F. Zimmermann)

Halbherzige Beeinigungen der Bilanzen im Kreditgewerbe bringen keinen Ausweg aus der Finanzkrise
 

Die Finanzkrise hätte als solche konsequent im Bankensektor bekämpft werden müssen. Wir haben dies immer wieder betont – erfolgreich umgesetzt wurde es bisher aber weder in den USA noch in Deutschland. Und nun ist es fünf vor zwölf, wenn jetzt der Chef des Internationalen Währungsfonds, Dominique Strauss-Kahn, dies zur Priorität vor den weltweiten Konjunkturpaketen macht und Bundeskanzlerin Merkel dies zur Chefsache erklärt.

Die angemessene Reaktion auf die Finanzkrise wären eine international koordinierte Flutung der Geldversorgung, niedrige Zinsen, die Garantie der Interbankenkredite und der Spareinlagen, sowie die Bereitstellung von öffentlichem Eigenkapital an die Banken und die Herauslösung der Risikoaktiva in eine Bad Bank gewesen. Diesen Weg hat Deutschland nur unzureichend beschritten. Das deutsche Bankenrettungspaket war von Anfang an zu inkonsequent geschnürt. Die Chance, mit Bad Banks die dringende Sanierung des Landesbankensektors durchzusetzen, hat der Bund bislang nicht einmal gesucht.

Eine Bad Bank ist vor allem aus zwei Gründen notwendig: zum einen wegen der Unsicherheit der Marktteilnehmer über die Ausfallrisiken der toxischen Papiere, und daraus resultierend über die Werthaltigkeit der Bankbilanzen. Zum anderen wegen des quartalsweise wiederkehrenden Wertberichtigungsbedarf bei toxischen Papiere und der dadurch anhaltenden Bedrohung des Eigenkapitals der Bank. Es ist schwer vorstellbar, dass sich der Markt für diese Papiere wiederbelebt. Zudem sind wahrscheinlich die Ausfallrisiken bei diesen Papieren hoch.

Das DIW Berlin hat kürzlich ein eigenes Modell vorgelegt, mit dem eine saubere Trennung in Good und Bad Banks gelingen kann. Kernpunkt ist eine Wertberichtigung der Problemaktiva auf den gegenwärtigen Marktwert. Für die unverkäuflichen toxischen Papiere beträgt dieser null. Der Wertberichtigungsbetrag reduziert das bilanzielle Eigenkapital. Damit tragen die Altaktionäre den Verlust aus den Fehlinvestitionen. Der Staat übernimmt die Papiere zum Marktwert – toxische Papiere zum Wert von null – und sorgt auf eigene Kosten für die weitere Verwertung. Gleichzeitig rekapitalisiert er die Good Banks mittels Anteilserwerb. Das kann auch die vollständige Übernahme bedeuten. Die Beteiligungsrisiken sind jedoch nach Auslagerung der Problemaktiva für den Steuerzahler tragbar. Überschüsse aus der Verwertung der Problemaktiva werden an die Altaktionäre ausgeschüttet. Nach Ende der Krise werden die Anteile an den Good Banks schnellstmöglich reprivatisiert. Das Modell ist sowohl mit dezentralen Bad Banks als auch mit einer zentralen Bad Bank kompatibel.

Der Regierung schwebt nun vor, „toxische“ Papiere in den Bankbilanzen zu belassen und „momentan illiquide“ Papiere auf eine individuelle Zweckgesellschaft (dezentrale Bad Banks) auszulagern. Für die Ausfallrisiken dieser momentan illiquiden Papiere würde dann der SoFFin – also der Steuerzahler – haften. Die Ausfallrisiken der momentan illiquiden Papiere sind vergleichsweise gering, so dass sich das Haftungsrisiko des Steuerzahlers tatsächlich in Grenzen hält.

Die „Schonung des Steuerzahlers“ scheint damit erreichbar, allerdings geht dies auf Kosten der zentralen Ziele bei der Einrichtung einer Bad Bank. Denn: Mit der Schaffung einer Bad Bank nur für illiquide Wertpapiere – wie von der Bundesregierung offenbar geplant - werden die Säuberung der Bankbilanzen und die Trennung in eine Good Bank und in eine Bad Bank nicht erreicht. Damit wird auch ein erfolgreicher Neustart der Nicht-Bad Bank erheblich erschwert oder gar unmöglich gemacht; von einer Good Bank könnte man kaum sprechen, da die Papiere mit Bezug zum amerikanischen Hypothekenmarkt in der Bilanz der Kernbank verblieben. Die Unsicherheit der Marktteilnehmer über die Werthaltigkeit der Bankbilanzen bleibt mit den toxischen Papieren bei den Kernbanken erhalten, genauso wie der quartalsweise anfallende Abschreibungsbedarf und die mangelnde Kapitalisierung der Kernbanken. So halbherzig wird die Finanzkrise also nicht zu lösen sein.

Die Geschichte der Einrichtung von Bad Banks hat gezeigt, dass die Kosten für den Steuerzahler vor allem dann gering sind, wenn der Staat im Zuge der Einrichtung einer oder mehrerer Bad Banks auch Anteile an den Good Banks erhält. Unser Ansatz erlaubt eine transparente Befreiung von den Problemaktiva und eröffnet den Banken so einen aussichtsreichen Neustart, wie er in der gegenwärtigen Wirtschaftslage dringend geboten ist.


Nachdruck mit freundlicher Genehmigung.

Back